E-Mail 040 / 300 68 71 0 Anfahrt Kanzlei Facebook Abfindungsrechner Kündigung Abfindung einfach erklärt
★ ★ ★ ★ ★
Über 350 Bewertungen auf ProvenExpert.com
lesen Sie mehr

Verlust des Versicherungsschutzes wegen Katzenklappe

Nutzen Einbrecher eine Katzenklappe und einen nicht abschliessbaren Griff für ihre Zwecke, kann sich der Wohnungsinhaber auf ein Entfallen seines Versicherungsschutzes gefasst machen.


Dem Urteil lag der Einbruch in einer Erdgeschosswohnung zugrunde bei welchem sich die Diebe eine vorhandene Katzenklappe zu Nutzen machten. Über der Klappe befand sich ein Fenster mit einem nicht fest fixierbaren Fenstergriff. Diesen konnten sie mit einem Griff durch die Klappe öffnen und sich so Zugang zu den Räumlichkeiten verschaffen. Bei dem Einbruch erbeuteten sie Gegenstände im Wert von rund 1500 Euro. Die Versicherung verweigerte eine Schadensregulierung wegen grober Fahrlässigkeit auf Seiten des Wohnungsinhabers und behielt mit dieser Auffassung auch vor Gericht recht.

Grob Fahrlässig handelt im Versicherungsrecht derjenige, der die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in einem sehr hohen und massiven Maße außer Acht lässt. Vorliegend waren dem Wohnungsinhaber die baulichen Gegebenheiten der Wohnung seit längerer Zeit bekannt. Trotzdem unterließ er es über der Klappe einen abschließbaren Fenstergriff anzubringen. Somit schuf er möglichen Einbrechern eine leichte Gelegenheit in die Räumlichkeiten zu gelangen. Dabei war unbeachtlich ob der Fenstergriff mit der bloßen Hand zu erreichen war oder ob es eines weiteren Gegenstandes (z.B. ein Draht) hierfür bedurfte. Dementsprechend handelte der Wohnungsinhaber grob fahrlässig und konnte keinen Ersatz seines Schadens durch die Versicherung verlangen.
 
Amtsgericht Dortmund, Urteil AG DO 433 C 10580 07 vom 31.08.2008
Normen: § 61 VVG a.F.
[bns]
 

Headoffice Hamburg City

Elbchaussee 16
22765 Hamburg
Tel: 040 / 300 68 71 0
Fax: 040 / 300 68 71 999

Büro City Neuer Wall

Neuer Wall 71
20354 Hamburg
Tel: 040 / 300 68 71 0
Fax: 040 / 300 68 71 999

Büro Hamburg Süderelbe

Aue-Hauptdeich 21
21129 Hamburg
Tel: 040 / 74 21 46 95
Fax: 040 / 74 21 46 94

Büro Landkreis Stade

Ostfeld 11a
21635 Jork
Tel: 040 / 74 21 46 95
Fax: 040 / 74 21 46 94

hmbg-hcht 2024-12-22 wid-153 drtm-bns 2024-12-22
Rechtsanwalt Kuendigungsschutzklage Hamburg, Kuendigungsschutzklage Hamburg, Betriebsverfassungsrecht Hamburg, Arbeitsrecht Arbeitnehmer Hamburg, Fachanwalt Vorruhestand Hamburg, Rechtsanwalt Vorruhestand Hamburg, Pflichtverletzung Hamburg, Anwaltskanzlei Hamburg, Fachanwalt Aenderungskuendigung Hamburg, Anwalt Kuendigungsschutzklage Hamburg