E-Mail 040 / 300 68 71 0 Anfahrt Kanzlei Facebook Abfindungsrechner Kündigung Abfindung einfach erklärt
★ ★ ★ ★ ★
Über 350 Bewertungen auf ProvenExpert.com
lesen Sie mehr

Gebäudeversicherung deckt keine Schäden an der Grundstücksmauer ab

Sofern eine Grundstücksmauer nicht ausdrücklich dem Schutz der Gebäudeversicherung unterliegt kann der Versicherungsnehmer bei einem Schaden keinen Ersatz verlangen.


Hierauf wies das Oberlandesgericht in Koblenz in einem Verfahren hin, in welchem ein Hausbesitzer von seiner Versicherung den Ersatz eines Sturmschadens an seiner mit dem Haus verbundenen Grundstücksmauer begehrte. In den Versicherungsbedingungen fand sich unter anderem der Hinweis, dass das Wohngebäude und Zäune, Müllboxen, Hundezwinger, Geräteschuppen und Gartenhäuschen bis jeweils 15 qm Grundfläche sowie Garagen und Carports mit von dem Versicherungsschutz erfasst sein würden.

Das Gericht stellte fest, dass eine Grundstücksmauer bei dieser Aufzählung nicht enthalten war, weshalb auch ein Versicherungsschutz nicht gegeben sei. Auch könnte es sich bei der Mauer nicht um einen Gebäudebestandteil handeln, welcher nach den Versicherungsbedingungen von außen fest an dem Gebäude angebracht und fest mit diesem verbunden sein müsste. Denn darunter fallen regelmäßig nur solche Gebäudebestandteile die zur Fertigstellung des Gebäudes üblicherweise notwendig sind. Selbiges ist bei einer Grundstücksmauer nicht der Fall.
 
Oberlandesgericht Koblenz, Urteil OLG 10 U 148 11 vom 23.09.2011
Normen: § 94 BGB,
[bns]
 

Headoffice Hamburg City

Elbchaussee 16
22765 Hamburg
Tel: 040 / 300 68 71 0
Fax: 040 / 300 68 71 999

Büro City Neuer Wall

Neuer Wall 71
20354 Hamburg
Tel: 040 / 300 68 71 0
Fax: 040 / 300 68 71 999

Büro Hamburg Süderelbe

Aue-Hauptdeich 21
21129 Hamburg
Tel: 040 / 74 21 46 95
Fax: 040 / 74 21 46 94

Büro Landkreis Stade

Ostfeld 11a
21635 Jork
Tel: 040 / 74 21 46 95
Fax: 040 / 74 21 46 94

hmbg-hcht 2024-12-22 wid-153 drtm-bns 2024-12-22
Verhaltensbedingte Kuendigung Hamburg, Rechtsanwalt Vorruhestand Hamburg, Kuendigung lang andauernde Erkrankung Hamburg, Anwaelte Arbeitsrecht Hamburg, Fachanwalt Arbeitsvertrag Hamburg, Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz, Fachanwalt Vorruhestand Hamburg, Sperrzeit nach Kuendigung Hamburg, ausserordentliche verhaltensbedingte Kuendigung Hamburg, Aenderungskuendigung Hamburg