E-Mail 040 / 300 68 71 0 Anfahrt Kanzlei Facebook Abfindungsrechner Kündigung Abfindung einfach erklärt
★ ★ ★ ★ ★
Über 350 Bewertungen auf ProvenExpert.com
lesen Sie mehr

Entschädigung auch bei Unfall auf Rollfeld

Führt ein Unfall auf dem Flugfeld zu einer Verspätung des gebuchten Fluges, kann Reisenden ein Entschädigungsanspruch zustehen.


Mit dieser Entscheidung stärkte der Europäische Gerichtshof ein weiteres Mal die Rechte von Flugreisenden und wies darauf hin, dass ein solcher Unfall kein außergewöhnliches Ereignis im Sinne des Gesetzes ist, bei dessen Vorliegen eine Fluggesellschaft keinen Ersatz zu leisten hat. Bei der Beschädigung des Flugzeugs durch ein Treppenfahrzeug, wie es im vorliegenden Sachverhalt der Fall war, handelt es sich vielmehr um ein Ereignis, welches als normaler Vorfall im Rahmen der Tätigkeit eines Luftfahrtunternehmens auftreten kann. Kommt es in der Folge aus diesem Ereignis zu einer Verspätung von mehr als drei Stunden, ist den Flugreisenden eine Entschädigung zu zahlen.
 
Europäischer Gerichtshof, Urteil EUGH C 394 14 vom 21.11.2014
Normen: Art. 5 I Verordnung (EG) Nr. 261/2004
[bns]
 

Headoffice Hamburg City

Elbchaussee 16
22765 Hamburg
Tel: 040 / 300 68 71 0
Fax: 040 / 300 68 71 999

Büro City Neuer Wall

Neuer Wall 71
20354 Hamburg
Tel: 040 / 300 68 71 0
Fax: 040 / 300 68 71 999

Büro Hamburg Süderelbe

Aue-Hauptdeich 21
21129 Hamburg
Tel: 040 / 74 21 46 95
Fax: 040 / 74 21 46 94

Büro Landkreis Stade

Ostfeld 11a
21635 Jork
Tel: 040 / 74 21 46 95
Fax: 040 / 74 21 46 94

hmbg-hcht 2024-12-21 wid-153 drtm-bns 2024-12-21
Anwalt Kuendigungsschutzklage Hamburg, Anstellungsvertrag Hamburg, Fachanwalt Kuendigungsschutzklage Hamburg, Verhaltensbedingte Kuendigung Hamburg, Anwalt Abmahnung Hamburg, Betriebsbedingte Kuendigung Hamburg, Pflichtverletzung Hamburg, Arbeitsrecht Gleichbehandlungsgesetz, ausserordentliche betriebsbedingte Kuendigung Hamburg, Arbeitsrecht Arbeitnehmer Hamburg