E-Mail 040 / 300 68 71 0 Anfahrt Kanzlei Facebook Abfindungsrechner Kündigung Abfindung einfach erklärt
★ ★ ★ ★ ★
Über 350 Bewertungen auf ProvenExpert.com
lesen Sie mehr

Wann ist das Einbrechen in Kellerräume ein Wohnungseinbruchdiebstahl?

Der Keller muss unmittelbar mit dem Wohnbereich verbunden sein.

Der Angeklagte wurde vom LG Detmold wegen Wohnungseinbruchdiebstahl verurteilt, wohingegen er Revision einlegte. Das Urteil des Landgerichts konnte der rechtlichen Überprüfung des Bundesgerichtshofs jedoch nicht standhalten.

Damit der Tatbestand des Wohnungseinbruchdiebstahls erfüllt ist, muss ein Eindringen, Einbrechen oder Einsteigen in eine Wohnung vorliegen. Bei einem Einbruch in Kellerräume müssten diese eine unmittelbare Verbindung zum Wohnbereich vorweisen können. In der Regel ist dies bei Einfamilienhäusern - im Gegensatz zu Mehrfamilienhäusern - zu bejahen.

In diesem Fall ergibt sich aus den Ausführungen der Strafkammer nicht, ob der Täter in ein Ein- oder Mehrfamilienhaus eingebrochen ist. Aus diesem Grund weist der BGH die Sache an eine andere Strafkammer des LG Detmolds zurück.
 
BGH, Urteil BGH 4 StR 112 16 vom 08.06.2016
Normen: § 244 Abs. 1 Nr. 3 StGB
[bns]
 

Headoffice Hamburg City

Elbchaussee 16
22765 Hamburg
Tel: 040 / 300 68 71 0
Fax: 040 / 300 68 71 999

Büro City Neuer Wall

Neuer Wall 71
20354 Hamburg
Tel: 040 / 300 68 71 0
Fax: 040 / 300 68 71 999

Büro Hamburg Süderelbe

Aue-Hauptdeich 21
21129 Hamburg
Tel: 040 / 74 21 46 95
Fax: 040 / 74 21 46 94

Büro Landkreis Stade

Ostfeld 11a
21635 Jork
Tel: 040 / 74 21 46 95
Fax: 040 / 74 21 46 94

hmbg-hcht 2024-12-21 wid-153 drtm-bns 2024-12-21
Kuendigung lang andauernde Erkrankung Hamburg, Interessenausgleich Hamburg, Arbeitsrecht Arbeitnehmer Hamburg, Fachanwalt Kuendigungsschutzklage Hamburg, Fachanwalt Aenderungskuendigung Hamburg, Anwalt Kuendigungsschutzklage Hamburg, Rechtsanwaelte Arbeitsrecht Hamburg, Kuendigungsschutzklage Hamburg, Fachanwalt Arbeitsrecht Hamburg, Rechtsanwaltskanzlei Hamburg