E-Mail 040 / 300 68 71 0 Anfahrt Kanzlei Facebook Abfindungsrechner Kündigung Abfindung einfach erklärt
★ ★ ★ ★ ★
Über 350 Bewertungen auf ProvenExpert.com
lesen Sie mehr

Kein Anspruch auf Zulassung zum Studium, wenn die Ausbildungskapazitäten ausgeschöpft sind

Die Beschwerde wurde zurückgewiesen.

Die Antragstellerin begehrte die vorläufige Zulassung zum Studium der Humanmedizin an der Universität Würzburg. Sie war der Meinung, dass nicht die gesamte Ausbildungskapazität der Hochschule ausgeschöpft sei, da die patientenbezogenen Kapazitäten unzutreffend ermittelt wurden. Sie trug vor, dass bei der Ermittlung der Summe der tagesbelegten Betten unrechtmäßig teilstationäre Pflegetage einzelner Tageskliniken unberücksichtigt geblieben waren. Auch wären teilweise Privatpatienten außer Betracht gelassen worden. Der VGH München betonte, dass die Universität nicht die Pflicht hat, auch Patienten miteinzubeziehen, die bereits am Aufnahmetag wieder entlassen werden. Zudem könne dahinstehen, ob die Einschätzung der Universität bezüglich der Privatbetten zutreffend war, weil sich auch bei Berücksichtigung dieser möglicherweise außer Betracht gelassenen Betten keine höhere Zulassungszahl ergeben würde. Der VGH München kam zu der Überzeugung, dass die Antragstellerin keinen Anspruch darauf habe, dass die Gesamtzulassungszahl, die ohnehin schon über die reguläre Aufnahmekapazität der Universität hinausgeht, nochmals erhöht wird.
 
VGH Muenchen, Urteil VGH Muenchen 7 CE 16 10299 vom 31.10.2016
Normen: § 40 Abs. 2, § 42, § 54 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 HZV; § 122 Abs. 2 S. 3, § 123, § 146 Abs. 4 S. 6 VwGO
[bns]
 

Headoffice Hamburg City

Elbchaussee 16
22765 Hamburg
Tel: 040 / 300 68 71 0
Fax: 040 / 300 68 71 999

Büro City Neuer Wall

Neuer Wall 71
20354 Hamburg
Tel: 040 / 300 68 71 0
Fax: 040 / 300 68 71 999

Büro Hamburg Süderelbe

Aue-Hauptdeich 21
21129 Hamburg
Tel: 040 / 74 21 46 95
Fax: 040 / 74 21 46 94

Büro Landkreis Stade

Ostfeld 11a
21635 Jork
Tel: 040 / 74 21 46 95
Fax: 040 / 74 21 46 94

hmbg-hcht 2024-12-21 wid-153 drtm-bns 2024-12-21
Anwalt Kuendigung Hamburg, Rechtsanwalt Kuendigungsschutzklage Hamburg, Rechtsanwaelte Arbeitsrecht Hamburg, Anwalt Aenderungskuendigung Hamburg, Arbeitsrecht Gleichbehandlungsgesetz, Fristlose Aenderungskuendigung Hamburg, Rechtsanwalt Aenderungskuendigung Hamburg, Rechtsanwalt Vorruhestand Hamburg, Fachanwalt Arbeitsvertrag Hamburg, Betriebsvereinbarung Hamburg