E-Mail 040 / 300 68 71 0 Anfahrt Kanzlei Facebook Abfindungsrechner Kündigung Abfindung einfach erklärt
★ ★ ★ ★ ★
Über 350 Bewertungen auf ProvenExpert.com
lesen Sie mehr

Hemmung durch Güteantrag

Ein Güteantrag hemmt nur dann nach Eingang bei einer Gütestelle die Verjährung, wenn er vollständig und inhaltlich richtig ist.

Durch einen Güteantrag bei einer staatlich anerkannten Gütestelle kann die Verjährung von Ansprüchen gehemmt werden. Die Hemmung tritt nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs allerdings nur ein, wenn der Antrag alle formalen Anforderungen erfüllt. Wird etwa eine Genehmigung zur Einreichung des Güteantrags erst nachgereicht, gilt der Antrag erst mit der Nachreichung als gestellt. Soweit dies nach Ablauf der Verjährungsfrist geschieht, ist die Nachreichung verspätet und die Verjährung bereits eingetreten.

 
[mmk]
 

Headoffice Hamburg City

Elbchaussee 16
22765 Hamburg
Tel: 040 / 300 68 71 0
Fax: 040 / 300 68 71 999

Büro City Neuer Wall

Neuer Wall 71
20354 Hamburg
Tel: 040 / 300 68 71 0
Fax: 040 / 300 68 71 999

Büro Hamburg Süderelbe

Aue-Hauptdeich 21
21129 Hamburg
Tel: 040 / 74 21 46 95
Fax: 040 / 74 21 46 94

Büro Landkreis Stade

Ostfeld 11a
21635 Jork
Tel: 040 / 74 21 46 95
Fax: 040 / 74 21 46 94

hmbg-hcht 2024-12-22 wid-153 drtm-bns 2024-12-22
Anwalt Abfindung Hamburg, Kuendigung lang andauernde Erkrankung Hamburg, Anwalt Arbeitsvertrag Hamburg, Personalabbau Hamburg, Krankheitsbedingte Kuendigung Hamburg, Sperrzeit nach Kuendigung Hamburg, Kanzlei Hamburg, Fachanwalt Kuendigung Hamburg, Vorruhestand Hamburg, Verhaltensbedingte Kuendigung Hamburg