E-Mail 040 / 300 68 71 0 Anfahrt Kanzlei Facebook Abfindungsrechner Kündigung Abfindung einfach erklärt
★ ★ ★ ★ ★
Über 350 Bewertungen auf ProvenExpert.com
lesen Sie mehr

Bank darf kein Scheingebot abgeben

Gibt die Gläubigerbank im ersten Termin einer Zwangsversteigerung gezielt ein Gebot ohne echten Erwerbswillen ab, liegt ein unwirksames und zurückzuweisendes Scheingebot vor.

Gebote, die im ersten Versteigerungstermin unter der Hälfte des Grundstückswertes liegen, können zumindest dann als unwirksam zurückgewiesen werden, wenn sie von einem Gläubigervertreter stammen. Der Bundesgerichtshof schließt in solchen Fällen nicht aus, dass die Abgabe eines solchen Gebots allein taktische Wirkung haben soll, indem für die anschließenden Versteigerungstermine die gesetzlichen Grenzen für den Zuschlag entfallen.

Indiz für eine solche Vorgehensweise kann nach der Urteilsbegründung das Verhalten eines Gläubigervertreters sein, der lediglich im ersten Versteigerungstermin ein zu niedriges Gebot abgibt, in allen darauf folgenden Terminen dagegen passiv bleibt. In diesen Fällen ist zu prüfen, ob der Gläubiger lediglich die Voraussetzungen dafür schaffen wollte, dass in den Anschlussterminen für die Versteigerung der Zuschlag auch für weniger als 50 % des Grundstückswertes oder weniger als 70 % bei Einspruch des Eigentümers erteilt werden kann.

 
[mmk]
 

Headoffice Hamburg City

Elbchaussee 16
22765 Hamburg
Tel: 040 / 300 68 71 0
Fax: 040 / 300 68 71 999

Büro City Neuer Wall

Neuer Wall 71
20354 Hamburg
Tel: 040 / 300 68 71 0
Fax: 040 / 300 68 71 999

Büro Hamburg Süderelbe

Aue-Hauptdeich 21
21129 Hamburg
Tel: 040 / 74 21 46 95
Fax: 040 / 74 21 46 94

Büro Landkreis Stade

Ostfeld 11a
21635 Jork
Tel: 040 / 74 21 46 95
Fax: 040 / 74 21 46 94

hmbg-hcht 2024-12-22 wid-153 drtm-bns 2024-12-22
Interessenausgleich Hamburg, Anwalt Vorruhestand Hamburg, Kuendigungsfristen Hamburg, Abmahnung Hamburg, Fristlose Aenderungskuendigung Hamburg, Verhaltensbedingte Kuendigung Hamburg, Rechtsanwaelte Arbeitsrecht Hamburg, Betriebsverfassungsrecht Hamburg, Rechtsanwaltskanzlei Hamburg, Anwalt Aenderungskuendigung Hamburg