E-Mail 040 / 300 68 71 0 Anfahrt Kanzlei Facebook Abfindungsrechner Kündigung Abfindung einfach erklärt
★ ★ ★ ★ ★
Über 350 Bewertungen auf ProvenExpert.com
lesen Sie mehr

BAföG trotz spätem Fachrichtungswechsel

Auch bei einem Fachrichtungswechsel nach Beginn des vierten Semesters gibt es weiter BAföG, wenn die bisherigen Leistungen im neuen Studiengang anrechenbar sind.

Nach der gesetzlichen Regelung muss ein Fachrichtungswechsel bis spätestens zum Beginn des vierten Semesters erfolgen, damit der Student auch weiterhin noch einen Anspruch auf BAföG hat. Vom Bundesverfassungsgericht wurde diese starre Regelung nunmehr dahingehend ausgelegt, dass auch dann noch ein Anspruch besteht, wenn im neuen Studiengang Leistungen aus dem bisherigen Studium angerechnet werden können.

Soweit durch die Anrechnung eine vergleichbare Situation in Bezug auf die restliche Studiendauer entsteht wie im Falle eines rechtzeitigen Wechsels, steht der "verspätete" Wechsel einem weiteren Anspruch nicht entgegen. Dies gilt zumindest auch dann, wenn ein vorheriger Wechsel daran scheiterte, dass noch kein Studienplatz verfügbar war.

 
[mmk]
 

Headoffice Hamburg City

Elbchaussee 16
22765 Hamburg
Tel: 040 / 300 68 71 0
Fax: 040 / 300 68 71 999

Büro City Neuer Wall

Neuer Wall 71
20354 Hamburg
Tel: 040 / 300 68 71 0
Fax: 040 / 300 68 71 999

Büro Hamburg Süderelbe

Aue-Hauptdeich 21
21129 Hamburg
Tel: 040 / 74 21 46 95
Fax: 040 / 74 21 46 94

Büro Landkreis Stade

Ostfeld 11a
21635 Jork
Tel: 040 / 74 21 46 95
Fax: 040 / 74 21 46 94

hmbg-hcht 2024-12-22 wid-153 drtm-bns 2024-12-22
Fachanwalt Arbeitsrecht Hamburg, Fachanwaelte Arbeitsrecht Hamburg, Fachanwalt Arbeitsvertrag Hamburg, Rechtsanwaltskanzlei Hamburg, Abmahnung Hamburg, Pruefung Arbeitsvertrag Hamburg, Krankheitsbedingte Kuendigung Hamburg, Betriebsbedingte Kuendigung Hamburg, Anwalt Abmahnung Hamburg, Kuendigung lang andauernde Erkrankung Hamburg