E-Mail 040 / 300 68 71 0 Anfahrt Kanzlei Facebook Abfindungsrechner Kündigung Abfindung einfach erklärt
★ ★ ★ ★ ★
Über 350 Bewertungen auf ProvenExpert.com
lesen Sie mehr

Urlaub kann vererbt werden

Erben eines verstorbenen Arbeitnehmers haben einen Anspruch auf Auszahlung von Resturlaub, welchen der Verschiedene vor seinem Ableben nicht mehr genommen hat.


Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs gleicht einer kleinen Revolution in der bisherigen deutschen Rechtspraxis. Denn bisher vertrat der Bundesgerichtshof die Auffassung, dass Urlaubsansprüche von Arbeitnehmern mit deren Tod erlöschen und nicht vererbt werden können.

Mit dieser Rechtspraxis unzufrieden, klagte eine Witwe auf Auszahlung von rund 140 Tagen Resturlaub ihres verstorbenen Gatten.

Der Europäische Gerichtshof bewertete den Anspruch auf Urlaub als einen ''besonders bedeutsamen Grundsatz des Sozialrechts'', dessen finanzielle Abgeltung damit einher geht. Diese finanzielle Abgeltung ist ausnahmslos zu gewähren.

Etwas anderes kann auch nicht gelten, wenn der Arbeitnehmer vor einer Inanspruchnahme seines Urlaubs oder der Stellung eines entsprechenden Antrages verstirbt. In diesem Fall geht der Anspruch auf Auszahlung auf die Erben über. Anders lautende vertragliche Klauseln sind unwirksam, weshalb der klagenden Witwe der finanzielle Ausgleich zu gewähren ist.
 
Europäischer Gerichtshof, Urteil EUGH C 118 13 vom 12.06.2014
Normen: Art. 7 I, II Richtlinie 2003/88
[bns]
 

Headoffice Hamburg City

Elbchaussee 16
22765 Hamburg
Tel: 040 / 300 68 71 0
Fax: 040 / 300 68 71 999

Büro City Neuer Wall

Neuer Wall 71
20354 Hamburg
Tel: 040 / 300 68 71 0
Fax: 040 / 300 68 71 999

Büro Hamburg Süderelbe

Aue-Hauptdeich 21
21129 Hamburg
Tel: 040 / 74 21 46 95
Fax: 040 / 74 21 46 94

Büro Landkreis Stade

Ostfeld 11a
21635 Jork
Tel: 040 / 74 21 46 95
Fax: 040 / 74 21 46 94

hmbg-hcht 2024-11-21 wid-149 drtm-bns 2024-11-21
Arbeitsrecht Gleichbehandlungsgesetz, Arbeitszeugnis Hamburg, Anstellungsvertrag Hamburg, Anwalt Abmahnung Hamburg, Rechtsanwalt Arbeitsvertrag Hamburg, Fachanwalt Arbeitsrecht Hamburg, Betriebsvereinbarung Hamburg, Fachanwalt Aenderungskuendigung Hamburg, Aenderungskuendigung Hamburg, Verschwiegenheitspflicht Hamburg