E-Mail 040 / 300 68 71 0 Anfahrt Kanzlei Facebook Abfindungsrechner Kündigung Abfindung einfach erklärt
★ ★ ★ ★ ★
Über 350 Bewertungen auf ProvenExpert.com
lesen Sie mehr

Gehörloser Mann hat keinen Anspruch auf Kostenübernahme für Funkrauchmelder

Krankenkassen müssen nur die Kosten für Hilfsmittel tragen, die dem Behinderungsausgleich im Rahmen der Grundbedürfnisse des täglichen Lebens dienen.


Kein Anspruch besteht hingegen für Hilfsmittel, welche der Gefahrenabwehr und Unfallverhütung dienen. Dementsprechend war der Anspruch eines tauben Mannes abzulehnen, der von seiner Krankenkasse die Kostenübernahme für einen Funkrauchmelder begehrte, der mittels eines Lichtsignals auf die Gefahr aufmerksam macht. Darüber hinaus wird ein Feuer primär durch riechen oder schmecken bemerkt. Vor dem Hintergrund dieser Überlegungen war ein Anspruch abzulehnen.
 
Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, Urteil LSG ST L 4 KR 11 11 vom 04.12.2013
Normen: §§ 27 I S.2 Nr.3, 33 I S.1 SGB V
[bns]
 

Headoffice Hamburg City

Elbchaussee 16
22765 Hamburg
Tel: 040 / 300 68 71 0
Fax: 040 / 300 68 71 999

Büro City Neuer Wall

Neuer Wall 71
20354 Hamburg
Tel: 040 / 300 68 71 0
Fax: 040 / 300 68 71 999

Büro Hamburg Süderelbe

Aue-Hauptdeich 21
21129 Hamburg
Tel: 040 / 74 21 46 95
Fax: 040 / 74 21 46 94

Büro Landkreis Stade

Ostfeld 11a
21635 Jork
Tel: 040 / 74 21 46 95
Fax: 040 / 74 21 46 94

hmbg-hcht 2024-12-22 wid-153 drtm-bns 2024-12-22
Anwaltskanzlei Hamburg, Kuendigungsschutzklage Hamburg, Verhaltensbedingte Kuendigung Hamburg, Vorruhestand Hamburg, Rechtsanwalt Vorruhestand Hamburg, Betriebsbedingte Kuendigung Hamburg, Aufhebungsvertrag Hamburg, Anwalt Arbeitsrecht Hamburg, ausserordentliche verhaltensbedingte Kuendigung Hamburg, Anwalt Arbeitsrecht Hamburg