E-Mail 040 / 300 68 71 0 Anfahrt Kanzlei Facebook Abfindungsrechner Kündigung Abfindung einfach erklärt
★ ★ ★ ★ ★
Über 350 Bewertungen auf ProvenExpert.com
lesen Sie mehr

Langzeitgebühren auch ohne Verschulden

Für den Anfall von Langzeitstudiengebühren kommt es nicht auf ein Verschulden des Studierenden an.

Universitäten können von Langzeitstudenten zusätzliche Studiengebühren erheben, ohne dass es grundsätzlich auf ein Verschulden der Studienüberlange ankommt. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof stellte in einer Entscheidung klar, dass nur in Fällen unbilliger Härte von den Zusatzgebühren, die gerade keine Sanktion gegenüber den Studierenden darstellen, befreit werden kann. Keinen Fall unbilliger Härte sahen die Richter in dem Umstand, dass ein Student vorwiegend aufgrund der Ausübung eines kommunalpolitischen Amts am Abschluss seines Studiums während der Regelstudiendauer gehindert gewesen ist. Die Langzeitgebühren dienen unter anderem der Motivation, das eigene Studium innerhalb angemessener Zeit abzuschließen.

 
[mmk]
 

Headoffice Hamburg City

Elbchaussee 16
22765 Hamburg
Tel: 040 / 300 68 71 0
Fax: 040 / 300 68 71 999

Büro City Neuer Wall

Neuer Wall 71
20354 Hamburg
Tel: 040 / 300 68 71 0
Fax: 040 / 300 68 71 999

Büro Hamburg Süderelbe

Aue-Hauptdeich 21
21129 Hamburg
Tel: 040 / 74 21 46 95
Fax: 040 / 74 21 46 94

Büro Landkreis Stade

Ostfeld 11a
21635 Jork
Tel: 040 / 74 21 46 95
Fax: 040 / 74 21 46 94

hmbg-hcht 2024-12-22 wid-153 drtm-bns 2024-12-22
Arbeitsrecht Gleichbehandlungsgesetz, Pruefung Arbeitsvertrag Hamburg, Rechtsanwalt Vorruhestand Hamburg, Fachanwalt Arbeitsrecht Hamburg, Anwalt Arbeitsrecht Hamburg, Fachanwaelte Arbeitsrecht Hamburg, Arbeitszeugnis Hamburg, Personalabbau Hamburg, Kuendigungsfristen Hamburg, Anwalt Arbeitsvertrag Hamburg