E-Mail 040 / 300 68 71 0 Anfahrt Kanzlei Facebook Abfindungsrechner Kündigung Abfindung einfach erklärt
★ ★ ★ ★ ★
Über 350 Bewertungen auf ProvenExpert.com
lesen Sie mehr

Direktvergabe von öffentlichen Aufträgen

Körperschaften des öffentlichen Rechts dürfen Aufträge an von ihnen gehaltene Unternehmen nur vergeben, wenn diese vollständig ihrer Kontrolle unterstehen.

Öffentliche Auftraggeber sind grundsätzlich verpflichtet, Aufträge nach den allgemeinen Regelungen auszuschreiben und ein Vergabeverfahren durchzuführen. Vom Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften sind die Voraussetzungen für eine Direktvergabe an ein Unternehmen dahingehend eingeschränkt worden, dass dieses der vollständigen Kontrolle des Auftraggebers unterstehen muss und allein für diesen tätig ist. Allein die Mehrheitsbeteiligung, die im zugrunde liegenden Fall bei 99 Prozent lag, genügte den Richtern nicht, da das Unternehmen in seinen Entscheidungen relativ unabhängig von der auftragsgebenden Körperschaft gewesen ist. Erst bei einer umfassenden Kontrolle, wie sie etwa gegenüber einer nachgeordneten Dienststelle besteht, ist eine Direktvergabe zulässig.

 
[mmk]
 

Headoffice Hamburg City

Elbchaussee 16
22765 Hamburg
Tel: 040 / 300 68 71 0
Fax: 040 / 300 68 71 999

Büro City Neuer Wall

Neuer Wall 71
20354 Hamburg
Tel: 040 / 300 68 71 0
Fax: 040 / 300 68 71 999

Büro Hamburg Süderelbe

Aue-Hauptdeich 21
21129 Hamburg
Tel: 040 / 74 21 46 95
Fax: 040 / 74 21 46 94

Büro Landkreis Stade

Ostfeld 11a
21635 Jork
Tel: 040 / 74 21 46 95
Fax: 040 / 74 21 46 94

hmbg-hcht 2024-12-22 wid-153 drtm-bns 2024-12-22
Verhaltensbedingte Kuendigung Hamburg, Anwalt Arbeitsrecht Hamburg, Aenderungskuendigung Hamburg, Rechtsanwaltskanzlei Hamburg, Arbeitsrecht Arbeitnehmer Hamburg, Anwalt Kuendigung Hamburg, Fachanwalt Abmahnung Hamburg, Kanzlei Hamburg, Pflichtverletzung Hamburg, Kuendigung Hamburg