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Eine Beschränkung der Kündigungsmöglichkeiten im Werkvertragsrecht auf die außerordentliche Kündigung stellt eine unangemessene Benachteiligung dar.
LG Essen, Urteil vom 16.12.2016
Die Universität Münster durfte eine Bewerberin nicht ablehnen, weil sie mit ihrem Motivationsschreiben keine hinreichende "wissenschaftlichen Originalität" nachweisen konnte.
VG Münster, Urteil vom 13.12.2016
Der spielsüchtige Kläger kann keinen Schadensersatz vom Spielhallenbetreiber verlangen.
LG Trier, Urteil vom 07.12.2016
Der Reiseveranstalter trägt das Risiko, den vereinbarten Reisepreis nicht zu erhalten, auch dann, wenn der Reiseerfolg durch Umstände vereitelt wird, die weder ihm noch dem Reisenden zugerechnet werden können.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 06.12.2016
Ein Online-Mietwagenvermittler verpflichtete sich zur Übernahme der Selbstbeteiligung des Mieters im Schadensfall.
BGH, Urteil vom 23.11.2016
Die beihilfeberechtigte Klägerin begehrte Beihilfe für die Anschaffung einer Gleitsichtbrille und einer Gleitsichtsonnenbrille.
VG Augsburg, Urteil vom 10.11.2016
Zahnärztliche Leistungen, die über das Maß einer zahnmedizinisch notwendigen Versorgung hinausgingen und darauf beruhten, dass der Patient eine ästhetisch ansprechendere Lösung wünscht, darf der Zahnarzt nur berechnen, wenn sie auf Verlangen des Patienten erbracht werden, der Zahnarzt den Patienten vorher ausführlich über die fehlende Notwendigkeit aufgeklärt hat und die Leistungen zuvor in einem Heil- und Kostenplan einschließlich der Vergütung schriftlich vereinbart werden.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 03.11.2016
Die Beschwerde wurde zurückgewiesen.
VGH Muenchen, Urteil vom 31.10.2016
Der strikte Befreiungsausschluss ist nichtig.
BVerfG, Urteil vom 27.10.2016
Es muss eine eigene Begründung des Beschwerdeführers für eine mögliche Grundrechtsverletzung in der Verfassungsbeschwerde enthalten sein.
BVerfG, Urteil vom 04.10.2016
 

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