E-Mail 040 / 300 68 71 0 Anfahrt Kanzlei Facebook Abfindungsrechner Kündigung Abfindung einfach erklärt
★ ★ ★ ★ ★
Über 350 Bewertungen auf ProvenExpert.com
lesen Sie mehr

Karenzentschädigung auch in der Probezeit

Der Anspruch auf eine Karenzentschädigung als Ausgleich für ein Wettbewerbsverbot steht auch einem Arbeitnehmer zu, dem noch in der Probezeit gekündigt wird.

Vereinbart ein Arbeitgeber mit einem Arbeitnehmer ein Wettbewerbsverbot, wonach der Arbeitnehmer für eine bestimmte Zeit nicht für einen Konkurrenten arbeiten darf, steht dem Arbeitnehmer eine Karenzentschädigung als Ausgleich zu. Das Bundesarbeitsgericht macht dabei keinen Unterschied zwischen normalen Arbeitnehmern und denjenigen, welchen bereits in der Probezeit gekündigt wird. Selbst wenn im Anstellungsvertrag keine Entschädigung vorgesehen ist, kann der Gekündigte einen Anspruch auf angemessene Entschädigung durchsetzen.

 
[mmk]
 

Headoffice Hamburg City

Elbchaussee 16
22765 Hamburg
Tel: 040 / 300 68 71 0
Fax: 040 / 300 68 71 999

Büro City Neuer Wall

Neuer Wall 71
20354 Hamburg
Tel: 040 / 300 68 71 0
Fax: 040 / 300 68 71 999

Büro Hamburg Süderelbe

Aue-Hauptdeich 21
21129 Hamburg
Tel: 040 / 74 21 46 95
Fax: 040 / 74 21 46 94

Büro Landkreis Stade

Ostfeld 11a
21635 Jork
Tel: 040 / 74 21 46 95
Fax: 040 / 74 21 46 94

hmbg-hcht 2024-11-25 wid-149 drtm-bns 2024-11-25
Arbeitsrecht Gleichbehandlungsgesetz, Fristlose Aenderungskuendigung Hamburg, Kuendigungsschutzklage Hamburg, Verschwiegenheitspflicht Hamburg, Fachanwalt Kuendigung Hamburg, Mehrarbeit Hamburg, Aenderungskuendigung Hamburg, Anwaltskanzlei Hamburg, Rechtsanwalt Arbeitsvertrag Hamburg, Rechtsanwalt Kuendigungsschutzklage Hamburg