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Arbeitsrecht für Arbeitnehmer Hamburg

Für Arbeitnehmer ist das Arbeitsrecht sicherlich eines der wichtigsten Rechtsgebiete. Die Kanzlei Heiko Hecht und Kollegen aus Hamburg ist die richtige Anlaufstelle für alle Arbeitnehmer. Wir kümmern uns um sämtliche arbeitsrechtlichen Belange. Ob Fragen zu Anstellungsverträgen, befristeten Arbeitsverträgen, fristlosen Kündigungen oder Arbeitszeugnissen. Ich – Fachanwalt Heiko Hecht – und mein hoch qualifiziertes Team stehen Ihnen zur Verfügung. Vielfach ist die Beratung durch einen Fachanwalt nötig, damit Sie sich z. B. nicht in unnötigem Streit von Ihrem Arbeitgeber trennen müssen.

 

Rechtsanwalt Arbeitsrecht Hamburg - Kündigung

Das Thema Kündigung ist sicherlich der heikelste Abschnitt im Arbeitsrecht. Denn der Erhalt einer Kündigung ist meist ein tiefer Einschnitt in die wirtschaftliche Existenzgrundlage. Eine Kündigung durch den Arbeitgeber kann aus unterschiedlichen Gründen erfolgen. Allerdings können rechtssichere Kündigungen nur personenbedingt, betriebsbedingt oder verhaltensbedingt begründet sein. Sie haben ein Kündigungsschreiben erhalten und meinen, dass dieses jeglicher rechtlichen Grundlage entbehrt? Dann zögern Sie nicht lange und suchen Sie umgehend die Rechtsanwälte / Fachanwälte der Kanzlei Heiko Hecht und Kollegen in Hamburg auf. Kündigungen sind stets mit kurzen Fristen verbunden und erfordern rasche Beratung von einem Fachanwalt über die weitere Vorgehensweise.

Anwalt Arbeitsrecht Hamburg - Kündigungsschutz

Bestimmte Personengruppen genießen darüber hinaus einen sogenannten, besonderen Kündigungsschutz. Zu diesen Personengruppen zählen etwa Auszubildende nach der Probezeit, Schwangere, Mitarbeiter in Elternzeit oder Personen mit Schwerbehinderung. Die Anwälte der Kanzlei Heiko Hecht und Kollegen aus Hamburg unterstützen ihre Mandanten auch beim Aufsetzen einer Kündigungsschutzklage. Angestellte, die in keine dieser Kategorien fallen, profitieren lediglich durch den allgemeinen Kündigungsschutz. Wie weit dieser reicht und welche Handlungsmöglichkeiten Sie haben, können Sie in einer Beratung mit unseren Fachanwälten erfahren.

Arbeitsrecht in Hamburg - Abmahnung

Verhaltensbedingten Kündigungen muss im Regelfall eine Abmahnung vorausgehen. Dabei hat der Arbeitgeber die Pflichtverletzung, sowie Konsequenzen bei erneutem Verstoß konkret zu benennen. Eine Abmahnung hat in erster Linie erzieherischen Charakter. In Ausnahmefällen kann eine Abmahnung entbehrlich sein. Beispielsweise dann, wenn die abgemahnte Person andere Arbeitnehmer / Vorgesetzte körperlich attackiert, schwer beleidigt oder mutwillig Firmeneigentum zerstört. Insbesondere wenn sich im Nachhinein herausstellt, dass eine Abmahnung ungerechtfertigt war, haben Arbeitnehmer großes Interesse daran, diese aus der Personalakte entfernt zu wissen. Die Rechtsanwälte der Kanzlei Heiko Hecht und Kollegen aus Hamburg stehen Arbeitnehmern hierbei auf Wunsch zur Seite.

Abmahnung

Arbeitsrecht in Hamburg - Arbeitszeugnis

Wenn sich die Wege von Arbeitgeber und Arbeitnehmer wieder trennen, steht es dem Arbeitnehmer zu, ein Arbeitszeugnis zu verlangen. Und zwar unabhängig davon, welche Partei etwa eine Kündigung ausgesprochen hatte. Das Arbeitszeugnis lässt sich sowohl in kompakter (einfaches Zeugnis), als auch in ausführlicher Form (qualifiziertes Zeugnis) verfassen. Inhaltlich darf das Arbeitszeugnis keine Unwahrheiten aufweisen und hat eindeutig formuliert zu sein. Unter vielen Arbeitgebern hat sich eine sogenannte Zeugnissprache durchgesetzt, mit der der Arbeitgeber bestimmte eher negativ angesehene Sachverhalte / Verhaltensweisen des Arbeitnehmers durch geschickte Formulierung verschleiert. Diese mehrdeutigen Formulierungen sind jedoch weder gewünscht, noch zulässig. Wenn Sie bei einem vorliegenden Zeugnis unsicher sind, nehmen Sie eine Beratung durch die Anwälte der Kanzlei Hecht und Kollegen in Hamburg wahr.

Arbeitsrecht für Arbeitnehmer Hamburg - Leistungen im Überblick

Wir vertreten Sie im gesamten Bereich des Arbeitsrechts, insbesondere bei:

  • Kündigung und Kündigungsschutzklagen
  • Aufhebungsvertragsverhandlungen
  • Geltendmachung von Zahlungsansprüchen
  • Zusagen aus Betriebsvereinbarungen, insb. aus Sozialplänen
  • Prüfung von Befristungsabreden
  • Streitigkeiten um Bonuszahlungen oder Zielvereinbarungsprämien
  • Entfernung von Abmahnungen
  • Prüfung von nachvertraglichen Wettbewerbsverboten
  • Streitigkeiten um das Arbeitszeugnis
  • Fragen zu Sonderschutz, z. B. für Schwangere, Mütter, Arbeitnehmer in Elternzeit
  • Folgen einer Betriebsratstätigkeit und arbeitsrechtliche Absicherung
  • Durchsetzung der besonderen Rechte schwerbehinderter Arbeitnehmer
  • Mobbing-Situationen

Das Spektrum an Tätigkeiten im Arbeitsrecht ist weitgefächert und die hier angesprochenen Punkte stellen lediglich einen Ausschnitt dar. Welches arbeitsrechtliche Anliegen Sie auch haben, nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Die Türen unserer Kanzlei in Hamburg stehen Ihnen jederzeit offen.

Sozialplan

 

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